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Oldtimer-Import: Steuervorteile und Sonderbestimmungen

Fahrzeuge ab 30 Jahre genießen in Deutschland steuerliche Vorteile. Beim Import gelten zudem reduzierte Zollsätze – wenn die Klassifizierung stimmt.

02. Mai 20266 min Lesezeit

Beim Oldtimer-Import lohnt der genaue Blick auf Zollnomenklatur und Zulassungsregeln. Wer richtig klassifiziert, spart erhebliche Beträge bei Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und profitiert nach Zulassung von H-Kennzeichen-Vorteilen. Worauf zu achten ist.

Reduzierter Zollsatz für Sammlerfahrzeuge

Sammlerfahrzeuge (Antiquitäten/Kunstgegenstände) fallen unter den Zolltarif 9705 mit deutlich reduziertem Zoll: 0 % statt 10 %. Außerdem reduziert sich die Einfuhrumsatzsteuer auf 7 % statt 19 %.

Voraussetzung: Das Fahrzeug muss als 'Sammlungsstück von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert' anerkannt werden. Faustregel: Älter als 30 Jahre, im Originalzustand, vom Hersteller nicht mehr produziert, modellgeschichtlich relevant. Eine pauschale Anwendung gibt es nicht – Einzelfallprüfung durch Zollbehörde.

Kriterien für Sammlerstatus beim Zoll

Was die Zollbehörde prüft:

  • Alter mindestens 30 Jahre (typisch)
  • Originalzustand (keine modernisierenden Umbauten)
  • Nicht mehr in Produktion
  • Modellgeschichtliche Bedeutung (besondere Variante, kleine Serie, technisches Highlight)
  • Auf dem freien Markt selten verfügbar
  • Im Idealfall mit Sammler- oder Concours-Zertifikaten dokumentiert

H-Kennzeichen: laufende Steuervorteile

Nach Zulassung mit H-Kennzeichen: pauschale Kfz-Steuer 191,73 EUR pro Jahr, unabhängig von Hubraum. Für ein 6,2-Liter-V8 ein massiver Vorteil gegenüber regulärer Hubraumsteuer (typisch 800–1.500 EUR/Jahr).

Versicherungen mit Oldtimer-Tarifen sind zudem deutlich günstiger – jährliche Beiträge ab 200 EUR sind realistisch. Voraussetzung: gepflegter Originalzustand, begrenzte Jahreskilometer (oft 5.000 km), Zweitfahrzeug-Status.

Praktische Hürden beim Sammler-Status

In der Praxis erkennt der Zoll den Sammlerstatus nicht automatisch an. Vor Verzollung sollten Sie ein begründetes Antrags-Dossier vorbereiten: Modellgeschichte, Originaldokumente, Bilder, ggf. Gutachten eines anerkannten Oldtimer-Sachverständigen.

Häufige Fallstricke: Restaurierungen mit modernen Komponenten (anderer Motor, modernes Soundsystem) können den Sammlerstatus gefährden. Im Zweifel vorab mit Zollagent klären, ggf. eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einholen.

Der § 23-StVZO-Weg zur H-Zulassung

Nach erfolgreicher Verzollung: Begutachtung nach § 23 StVZO durch TÜV, DEKRA oder GTÜ. Geprüft werden Originalzustand und Pflegezustand. Modifikationen müssen zeitgenössisch sein (z.B. Speedwheels aus den 70ern okay, moderner Spoiler nein).

Mit dem § 23-Gutachten und dem § 21-Vollabnahme-Gutachten geht es zur Zulassungsstelle für H-Kennzeichen. Die laufenden Vorteile machen den Aufwand lohnend.

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FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Antworten zu oldtimer-import: steuervorteile und sonderbestimmungen.

Ab 30 Jahre und mit modellgeschichtlichem Wert. Massenmodelle ohne Besonderheit erkennen Zollbehörden oft nicht als Sammlerstück an, auch wenn das Alter passt.

Bei anerkanntem Sammlerstatus: 0 % statt 10 % Zoll plus 7 % statt 19 % EUSt. Auf 30.000 EUR Fahrzeugwert ca. 6.500 EUR Ersparnis.

Bei kleinen Hubräumen oft kaum (Steuer ohnehin niedrig). Bei großen Motoren (V8, V12) sehr lohnend. Außerdem Umweltzonen-Befreiung – wichtig in Großstädten.

Typisch 150–300 EUR zusätzlich zur normalen Vollabnahme. Bei Importen kombiniert (§ 21 Vollabnahme + § 23 H-Begutachtung) ist die Kombi-Begutachtung oft Standard.

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