Fahrzeugzulassung nach Import: TÜV, Vollabnahme, COC-Papiere
Vom Importauto zum deutschen Kennzeichen: Welche Prüfungen Pflicht sind, wann das COC reicht und was bei Drittlands-Fahrzeugen zusätzlich nötig wird.
Das importierte Fahrzeug steht in Deutschland – jetzt geht es ans Kennzeichen. Hier entscheidet sich, ob der Import wirklich zum schnellen Erfolg wird oder ob teure Nachjustierungen warten. Der Unterschied zwischen EU-Fahrzeug mit COC und Drittlands-Import ist erheblich.
Was ist das COC – und warum ist es so wichtig?
COC steht für Certificate of Conformity (Übereinstimmungsbescheinigung). Es bestätigt, dass das Fahrzeug einer EU-Typgenehmigung entspricht. Mit COC können Sie das Fahrzeug ohne TÜV-Vollabnahme bei der Zulassungsstelle anmelden – nur HU und Zulassungsverfahren stehen an.
Beim Neuwagen-Reimport innerhalb der EU ist COC immer dabei. Bei Gebraucht-Importen aus EU sollte es ebenfalls vorliegen oder vom Hersteller nachbestellt werden (typisch 200–600 EUR). Bei Drittlands-Importen (USA, Japan, UAE) gibt es kein COC – Vollabnahme ist Pflicht.
Vollabnahme nach § 21 StVZO: Ablauf und Kosten
Die Vollabnahme erfolgt bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder anderen anerkannten Prüforganisationen. Geprüft werden technische Parameter, Übereinstimmung mit deutschen Vorschriften, Verkehrssicherheit. Der Prüfer erstellt ein technisches Datenblatt – ohne dieses keine Zulassung.
Kosten: 300–800 EUR je nach Aufwand und Fahrzeug. Bei Drittlands-Fahrzeugen oft mehrere Termine nötig: Vorabgespräch zur Klärung notwendiger Umbauten, Nachprüfung nach Umbauten, Endabnahme.
Typische technische Anpassungen
Welche Umbauten konkret nötig sind, hängt vom Herkunftsland ab. Häufige Punkte:
- Tachoumrechnung mph → km/h (oft Tausch oder Ergänzungsskala)
- Blinker-Farbe (US: rot kombiniert; EU: bernsteinfarben separat)
- Nebelschlussleuchte vorhanden / funktionstüchtig
- Reflektoren am Heck und an den Seiten EU-konform
- Sicherheitsgurte mit EU-Prüfzeichen
- Reifen mit E-Prüfzeichen (US-Reifen oft DOT, ggf. zulässig)
- Abgasnorm (Euro 5/6) bei Importen ab 2009
- Bei E-Autos: CCS-Ladeport (US: J1772/CCS1; EU: Type 2/CCS2)
Schritt-für-Schritt zur Zulassung
1. Fahrzeug technisch prüfen lassen (Vorabgespräch TÜV). 2. Notwendige Umbauten in Werkstatt durchführen. 3. Vollabnahme durchführen, technisches Datenblatt erhalten. 4. HU-Hauptuntersuchung absolvieren (oft im selben Termin). 5. Versicherungsbestätigung (eVB) einholen. 6. Zulassung beantragen mit Datenblatt, Original-Brief, COC oder Vollabnahmedokument, eVB, Personalausweis, EUSt-Nachweis (bei Drittlands-Import).
In Hamburg dauert die reine Zulassung ca. 1–2 Stunden vor Ort, vorausgesetzt Termin ist online vorab gebucht. Die Vorbereitung (Vollabnahme inkl. Umbauten) dauert 2–6 Wochen.
Sonderfälle: Oldtimer und Sammlerfahrzeuge
Fahrzeuge älter als 30 Jahre können H-Kennzeichen erhalten – Steuervorteil, niedrigere Versicherung, Umweltzonen-Befreiung. Voraussetzung: Originalzustand bzw. zeitgenössische Restauration. Bei Importen müssen Modifikationen sorgfältig dokumentiert sein.
Für H-Status braucht es ein Gutachten nach § 23 StVZO – getrennt von der normalen Vollabnahme. Bei Oldtimer-Importen ist die Investition meist sinnvoll, weil die Steuerersparnis deutlich ist.
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Häufige Fragen zum Thema
Antworten zu fahrzeugzulassung nach import: tüv, vollabnahme, coc-papiere.
Reine Vollabnahme 300–800 EUR. Plus erforderliche Umbauten 500–3.000 EUR (US-Import) oder 0–500 EUR (EU-Import ohne COC). Plus HU 90–130 EUR.
Bei EU-Fahrzeug mit COC: 1–2 Tage. Bei EU-Fahrzeug ohne COC: 1–2 Wochen. Bei Drittlands-Fahrzeug: 3–8 Wochen, je nach Umbau-Aufwand.
Ja, beim Hersteller. Kosten 200–600 EUR, Lieferzeit 4–8 Wochen. Bei BMW, Mercedes, Audi, VW läuft die Nachbestellung über die Markenniederlassung.
Eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist Voraussetzung für die Zulassung. Davor kann das Fahrzeug auf einem nicht öffentlichen Gelände bewegt werden, ist aber nicht versichert. Für Überführung: Kurzzeitkennzeichen (gelb).