Ausfuhrkennzeichen beantragen: Voraussetzungen, Kosten, Dauer
Das Zollkennzeichen erlaubt das Fahren bis zur Grenze – auch ohne deutsche Zulassung. Welche Unterlagen Sie brauchen, was es kostet und wie lange es gilt.
Wer ein Fahrzeug aus Deutschland exportieren möchte und es selbst zum Hafen oder zur EU-Außengrenze fahren möchte, braucht ein Ausfuhrkennzeichen – umgangssprachlich 'Zollkennzeichen'. Die Beantragung ist klar geregelt, dauert aber oft länger als erwartet.
Was ein Ausfuhrkennzeichen genau ist
Das Ausfuhrkennzeichen erlaubt das Fahren eines noch nicht endgültig stillgelegten Fahrzeugs bis zur EU-Außengrenze. Erkennbar am roten Streifen am rechten Rand und der Buchstabenfolge mit großem Bezirkskürzel und reduziertem Format.
Es ist kein Kurzzeitkennzeichen (gelber Streifen, max. 5 Tage) und kein rotes Händlerkennzeichen. Das Ausfuhrkennzeichen gilt zwischen 15 Tagen und 12 Monaten – die Gültigkeitsdauer wird beim Beantragen festgelegt.
Voraussetzungen und Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Antragsteller)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gültiger HU-Bericht (nicht älter als die HU-Frist)
- Versicherungsbestätigung (Deckungskarte oder eVB) für Ausfuhrkennzeichen
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Vollmacht, falls nicht der Halter erscheint
Versicherung: oft die größere Hürde
Eine Standard-Kfz-Versicherung deckt das Ausfuhrkennzeichen meist nicht ab. Es braucht eine spezielle Ausfuhrversicherung, die nur wenige Versicherer anbieten – etwa über Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Export oder direkt über internationale Versicherer.
Die Kosten variieren stark: für 15 Tage typisch 50–120 Euro, für 12 Monate 300–800 Euro je nach Fahrzeugklasse und Zielregion. Einzelne Länder schließen Versicherer aus – prüfen Sie die Police-Bedingungen sorgfältig.
Kosten und Dauer
Reine Behördengebühr: 30–60 Euro je nach Stadt. Plus die Versicherung (siehe oben). In Hamburg liegt die Bearbeitung typischerweise bei 24–48 Stunden, in stark frequentierten Städten kann es länger dauern – Termin online vorab vereinbaren.
Tipp: Wer das Fahrzeug ohnehin an einen Export-Händler verkauft, spart sich das alles. Der Händler holt das Fahrzeug abgemeldet ab, transportiert es per Plateau zum Hafen – kein Kennzeichen, keine Versicherung, kein Behördengang.
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Häufige Fragen zum Thema
Antworten zu ausfuhrkennzeichen beantragen: voraussetzungen, kosten, dauer.
Mindestens 15 Tage, maximal 12 Monate – Sie wählen die Dauer beim Antrag. Die Gebühr und Versicherungsprämie skalieren mit der Dauer.
Bis zur EU-Außengrenze ja. Ob das Fahrzeug danach im Zielland weiterbewegt werden darf, hängt von dortigen Vorschriften ab – oft ist eine kurzfristige Zulassung im Zielland nötig.
Für 15 Tage typisch 50–120 Euro, für 6 Monate 200–500 Euro, für 12 Monate 300–800 Euro – stark abhängig von Fahrzeugklasse und Zielregion.
Nur wenn Sie das Fahrzeug auf eigenen Rädern zum Hafen oder zur Grenze fahren möchten. Bei Plateau-Transport durch Spediteur oder Export-Händler ist kein Kennzeichen nötig.